Gymnema sylvestre
200 mg, Extrakt 4:1
Kletterpflanze aus den Wäldern Indiens und Südostasiens, verarbeitet werden Blatt und Stängel. Die Angabe 4:1 bezeichnet das Verhältnis beim Extrahieren und bleibt hier unumgerechnet.
Nahrungsergänzung · Dose mit 20 Kapseln
Zwanzig Kapseln in der Dose, zwei am Tag – eine Packung reicht also zehn Tage. Diese Rechnung steht hier ganz oben, weil sie darüber entscheidet, was das Produkt im Monat kostet. Darunter folgen die Inhaltsstoffe mit Mengen, so wie sie auf der Rückseite der Dose stehen.
Fangen wir bei dem an, was man beim Kauf tatsächlich in die Hand bekommt: eine weiße Dose, zwanzig Kapseln darin, englischsprachiges Etikett vorne, die Liste der Inhaltsstoffe hinten. Die vom Hersteller angegebene Portion sind zwei Kapseln pro Tag. Zehn Tage, dann ist die Dose leer.
Rechtlich gesehen ist das ein Nahrungsergänzungsmittel und damit ein Lebensmittel. Kein Arzneimittel, keine Zulassung durch eine Behörde, keine geprüfte Wirksamkeit. Wer ein Produkt aus dieser Kategorie kauft, kauft eine bestimmte Menge bestimmter Stoffe – nicht ein Versprechen. Deswegen dreht sich diese Seite um Mengen und nicht um Zusagen.
Eine Angabe fehlt auf dem Etikett, das uns vorliegt: die Nettofüllmenge in Gramm. Ohne sie lässt sich kein Grundpreis je Kilogramm angeben, und wir erfinden dafür auch keine Kapselmasse. Lieber eine Lücke benennen, als sie mit einer plausibel klingenden Zahl zu schließen.
Sechs Positionen, darunter fünf pflanzliche beziehungsweise organische und ein Mineralstoff. Die Mengen gelten für die Tagesportion von zwei Kapseln.
200 mg, Extrakt 4:1
Kletterpflanze aus den Wäldern Indiens und Südostasiens, verarbeitet werden Blatt und Stängel. Die Angabe 4:1 bezeichnet das Verhältnis beim Extrahieren und bleibt hier unumgerechnet.
200 mg, Extrakt 3:1
Die Rinde des chinesischen Zimtbaums. Im Handel läuft sie unter „Zimt", ist aber botanisch eine andere Art als der Ceylon-Zimt aus dem Gewürzregal.
120 mg Extrakt
Stängel und Wurzel einer südasiatischen Pflanze. Beim Extraktverhältnis stimmt das Etikett mit sich selbst nicht überein – dazu weiter unten ein eigener Abschnitt.
100 mg
Ein löslicher Ballaststoff, gewonnen aus der Wurzel der Wegwarte. Zur Einordnung der Menge siehe den Abschnitt über das Etikett.
80 mg
Kommt im Körper und in Lebensmitteln natürlich vor. Im europäischen Register steht dazu keine einzige zugelassene Angabe, also steht dazu hier auch nichts.
200 µg · 500 % des Bezugswerts
Eingesetzt als Chrompicolinat. Der einzige Bestandteil dieser Rezeptur, zu dem das EU-Recht überhaupt Aussagen erlaubt.
| Bestandteil | Je Tagesportion | Anteil am Bezugswert |
|---|---|---|
| Gymnema sylvestre, Extrakt aus Blatt und Stängel 4:1 | 200 mg | – |
| Cinnamomum cassia, Rindenextrakt 3:1 | 200 mg | – |
| Salacia reticulata, Extrakt aus Stängel und Wurzel | 120 mg | – |
| Inulin aus der Wurzel der Wegwarte | 100 mg | – |
| Alpha-Liponsäure | 80 mg | – |
| Chrom in Form von Chrompicolinat | 200 µg | 500 % |
Dazu kommen laut Etikett: Gelatine für die Hülle, mikrokristalline Cellulose, Magnesiumstearat und Siliciumdioxid. Wegen der Gelatinehülle eignet sich das Produkt weder für vegetarische noch für vegane Ernährung. Die Bezugswerte stammen aus Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, für Chrom sind das 40 µg.
Zu fünf der sechs Positionen dieser Rezeptur steht auf dieser Seite keine einzige Aussage darüber, was sie im Körper tun. Das ist Absicht und hat einen nachprüfbaren Grund: Angaben zu Pflanzen sind auf europäischer Ebene bis heute nicht abschließend beurteilt, sie hängen in der Übergangsregelung des Artikels 28 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Solange das so ist, stützen wir uns auf das, was abschließend beurteilt und zugelassen wurde.
Übrig bleibt der Mineralstoff Chrom. Damit eine der zugelassenen Angaben überhaupt verwendet werden darf, muss eine Portion mindestens fünfzehn Prozent des Bezugswerts enthalten, hier also sechs Mikrogramm. Zwei Kapseln liefern zweihundert. Der Wortlaut nach Verordnung (EU) Nr. 432/2012 lautet:
Worauf sich diese Sätze beziehen, ist genauso wichtig wie ihr Wortlaut: auf den Nährstoff, nicht auf die Marke und nicht auf die Mischung insgesamt. „Normal" meint dabei den Zustand bei gesunden Menschen – es ist keine Aussage über eine Erkrankung. Und die Zulässigkeit steigt nicht mit der Menge: Sie beginnt bei sechs Mikrogramm und ist bei zweihundert weder umfassender noch belastbarer.
Das Etikett gibt zwei Kapseln täglich an, einzunehmen mit einem Glas Wasser. Damit endet, was dort steht. Sie lesen hier deshalb keinen Hinweis auf eine Tageszeit, auf eine Mahlzeit oder darauf, ob man die Kapsel öffnen darf – solche Ergänzungen wären von uns dazuerfunden, und bei etwas, das eingenommen wird, ist das keine Nebensache.
Die Packungsgröße verdient einen zweiten Blick. Zwanzig Kapseln bei zwei am Tag bedeuten zehn Tage. Wer das Produkt über einen längeren Zeitraum verwenden möchte, rechnet also mit drei Dosen im Monat. Diese Zahl steht nirgends auf der Verpackung, ergibt sich aber unmittelbar aus ihr, und sie gehört vor die Kaufentscheidung und nicht danach.
Eine Dose kostet hier 49 €. Daneben steht kein durchgestrichener Betrag und kein ablaufender Zähler. Einen früheren Preis könnten wir nicht belegen, und ein Zähler, der eine auslaufende Preisgrenze suggeriert, ist nach Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG unabhängig davon unzulässig.
Der Ablauf ist telefonisch. Sie hinterlassen Vornamen und Rufnummer, ein Berater meldet sich, nennt Lieferzeit und Konditionen und nimmt die Adresse auf. Nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz muss Ihnen der Verkäufer die Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen – in der Praxis per E-Mail oder mit dem Beleg in der Sendung.
Bezahlt wird bei der Zustellung. Ob der Zusteller Bargeld oder Karte entgegennimmt, bestätigt der Berater im Gespräch; wir behaupten hier kein Kartengerät, dessen Vorhandensein wir nicht überprüfen können. Auf dieser Seite werden zu keinem Zeitpunkt Zahlungsdaten abgefragt.
Preis: 49,00 €
Diese Frage steht bei österreichischen Suchanfragen zu dem Produkt weit oben, also die Antwort ohne Umschweife: Unter der EAN 4252010800972 ist die Packung bei der Versandapotheke Shop Apotheke für Österreich gelistet. Es handelt sich also nicht um ein Produkt, das ausschließlich über Angebotsseiten zu haben wäre.
Das schreiben wir, obwohl es naheliegend wäre, es wegzulassen. Zwei Gründe sprechen dagegen: Erstens finden Sie es ohnehin, sobald Sie die EAN eingeben. Zweitens beantwortet es die eigentliche Frage besser – in der Offizin, also im Regal einer Apotheke vor Ort, haben wir das Produkt nicht angetroffen. „In der Apotheke erhältlich" heißt hier: Versandapotheke.
Bei Amazon ist uns zum Zeitpunkt der Recherche kein Angebot unter dieser EAN begegnet. Marktplätze ändern sich laufend, deshalb ist das eine Momentaufnahme und keine Aussage über die Zukunft.
Es gibt kaum welche. Bei der Versandapotheke steht die 20er-Packung in Österreich wie in Deutschland bei null Bewertungen. Auf dem polnischen Preisvergleichsportal Ceneo hat die einzelne Dose ebenfalls keine; zur Dreierpackung existiert genau eine Bewertung mit vier von fünf Sternen, als bestätigter Kauf gekennzeichnet, im Text lediglich „keine Anmerkungen", rund zwei Jahre alt.
Auf einer Marktplatzkarte bei Allegro stehen etwa vierzehn Bewertungen. Die ordnen wir diesem Produkt trotzdem nicht zu, denn dieselbe Karte nennt im Titel dreißig Kapseln und im Parameterfeld zwanzig Stück. Wenn schon die Karte nicht weiß, welches Produkt sie beschreibt, taugen ihre Bewertungen nicht als Beleg.
Im Netz kursieren zu dieser Marke Seiten mit Durchschnittsnoten und dreistelligen Bewertungszahlen. Woher diese Zahlen stammen, lässt sich nirgends nachvollziehen. Wir übernehmen sie nicht und ersetzen sie auch nicht durch eigene. Eine Seite, die Bewertungen erfindet, sagt damit vor allem etwas darüber aus, wie belastbar der Rest ihrer Angaben ist.
Bei laufender Medikation gehört die Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels besprochen, bevor die erste Kapsel genommen wird. Das gilt besonders bei einer Behandlung wegen Diabetes, bei Blutdruckmitteln und bei Gerinnungshemmern. Was einzelne Bestandteile im Körper anstellen oder nicht anstellen, steht hier bewusst nicht: Diese Seite ist keine Fachinformation und hat dafür keine Grundlage.
Ein praktischer Rat, der mehr bringt als jeder allgemeine Hinweis: Nehmen Sie die Dose zum Termin mit, oder fotografieren Sie wenigstens die Rückseite. In der Ordination zählt nicht die Frage, ob ein Präparat „gut" ist, sondern welche Stoffe in welcher Menge darin sind. Diese Antwort steht auf dem Etikett – nicht in der Bewerbung eines Produkts.
Ein Punkt gehört dabei ausdrücklich zur Sprache gebracht: die Menge an Chrom. Der nächste Abschnitt erklärt, warum.
Zu dieser Marke, zu dieser EAN und zu dem auf dem Etikett genannten Unternehmen haben wir in den öffentlich einsehbaren Warnsystemen nichts gefunden – weder bei der AGES noch im europäischen Schnellwarnsystem RASFF noch bei den deutschen, französischen, italienischen oder polnischen Stellen. Das heißt genau das: in öffentlichen Quellen nicht auffindbar. Es heißt nicht, dass eine Behörde das Produkt geprüft und für sicher befunden hätte. Eine Liste bekannter unerwünschter Wirkungen gibt es nicht, weil es für Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassungsunterlagen gibt, in denen so etwas festgehalten wäre.
Was Sie zur Chrommenge wissen sollten: Eine Tagesportion enthält 200 µg. Rechtsverbindliche Höchstmengen für Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln bestehen in Österreich nicht; die Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit liegt bei demjenigen, der das Produkt in Verkehr bringt, die Kontrolle bei der Lebensmittelaufsicht der Länder.
Einen brauchbaren Vergleichswert gibt es trotzdem. Für die gesamte Aufnahme von dreiwertigem Chrom aus allen Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln wird ein Wert von 250 µg pro Tag genannt, der auf eine Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation zurückgeht. Mit 200 µg aus einer Portion bleibt für sämtliche anderen Quellen wenig übrig. Wer daneben weitere chromhaltige Präparate nimmt, sollte die Mengen zusammenzählen und das ansprechen.
Zum Vergleich noch eine Zahl aus dem Nachbarland: Die deutsche Behörde für Risikobewertung schlägt für Nahrungsergänzungsmittel 60 µg Chrom je Tagesportion vor. Dieser Vorschlag gilt in Österreich nicht, ordnet die Größenordnung aber ein.
Wer eine Seite darauf aufbaut, dass sie das Etikett wiedergibt, muss auch die Stellen wiedergeben, an denen das Etikett sich selbst widerspricht. Uns sind zwei aufgefallen.
Zur Salacia. In der Zutatenzeile steht Salacia reticulata. In der Klammer beim Extraktverhältnis steht dagegen „Salacia Oblonga 20:1" – eine andere Art derselben Gattung. Wir geben beides so wieder, wie es dort steht, und entscheiden nicht an Stelle des Herstellers, welche der beiden Angaben stimmt.
Zum Inulin. Für Inulin aus der Wegwarte existiert tatsächlich eine zugelassene Angabe, festgelegt in der Verordnung (EU) 2015/2314. An sie ist allerdings eine Bedingung geknüpft: zwölf Gramm täglich. Enthalten sind hier hundert Milligramm, also etwa der hundertzwanzigste Teil davon. Die Angabe darf bei dieser Menge nicht verwendet werden. Wir verwenden sie nicht und sagen dazu, warum – das ist nützlicher, als sie stillschweigend wegzulassen.
Zu den englischen Zeilen auf der Vorderseite. Sie bleiben auf dieser Seite unzitiert. Es sind gesundheitsbezogene Formulierungen, und sie im Zitat wiederzugeben hieße, sie auszusprechen. Anführungszeichen ändern daran nichts.
Als verantwortliches Unternehmen führt das Etikett SPB Realty EOOD mit Sitz in Burgas, Bulgarien, 1 Khan Asparuh, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BG203649800. Mehr sagt das Etikett nicht – insbesondere nicht, in welchem Land und in welchem Betrieb produziert wird.
Nein. Anders als in mehreren anderen Mitgliedstaaten ist in Österreich keine Meldung von Nahrungsergänzungsmitteln vorgesehen. Das Gesundheitsportal des Bundes stellt das ausdrücklich fest. Es gibt also kein Register, in dem man nachschlagen könnte, und das Fehlen eines Eintrags bedeutet hier nichts.
Die Verantwortung dafür, dass ein Produkt verkehrsfähig ist, trägt derjenige, der es in Verkehr bringt. Überwacht wird das von der Lebensmittelaufsicht der Bundesländer, fachlich unterstützt durch die AGES. Zum Vergleich: In Polen liegt für dieses Produkt seit 2024 eine Meldung beim dortigen Sanitätsinspektorat vor, mit dem Status „wartet auf Überprüfung" – auch das ist eine Mitteilung und keine Genehmigung.
Zehn Tage. Zwanzig Kapseln, zwei pro Tag. Für einen vollen Monat wären es also drei Dosen.
Nein, um ein Nahrungsergänzungsmittel. Es unterliegt dem Lebensmittelrecht, wird nicht behördlich zugelassen und ersetzt keine verordnete Behandlung.
200 µg, das Fünffache des Bezugswerts von 40 µg. Für die gesamte Tagesaufnahme aus allen Quellen wird ein Wert von 250 µg genannt.
Ja. Die Kapselhülle besteht laut Etikett aus Gelatine.
Gelistet ist es bei einer Versandapotheke für Österreich. Im Regal einer Apotheke vor Ort haben wir es nicht gefunden.
Bei Erhalt der Sendung. Vorkasse gibt es nicht, und auf dieser Seite werden keine Zahlungsdaten erhoben.
Bei Fernabsatzverträgen bestehen vierzehn Tage Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz. Einzelheiten und die Ausnahme für versiegelte Waren stehen im Bestellablauf.
Vorname und Rufnummer, dazu technisch IP-Adresse, Zeitpunkt, Browserkennung und verweisende Adresse. Die vollständige Aufstellung steht in der Datenschutzerklärung.
Insulevel – Dose mit zwanzig Kapseln, Zahlung erst bei der Zustellung.
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