Gymnema sylvestre
200 mg Extrakt 4:1
Ein Kletterstrauch aus Süd- und Südostasien. Verwendet werden Blätter und Stängel. „4:1" ist das Extraktverhältnis, das auf dem Etikett steht; wir rechnen es nicht in eine Pflanzenmenge um.
Nahrungsergänzungsmittel · 20 Kapseln
Insulevel ist ein Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform. Eine Dose enthält 20 Kapseln, die Tagesportion sind zwei davon. Auf dieser Seite finden Sie die Zusammensetzung so, wie sie auf dem Etikett steht – mit Mengen, mit dem Chromanteil und auch mit dem, was das Etikett offen lässt.
Insulevel ist ein Nahrungsergänzungsmittel, kein Arzneimittel. Dieser Unterschied ist keine Formsache: ein Arzneimittel wird vor dem Verkauf behördlich zugelassen und muss seine Wirkung in klinischen Studien belegen, ein Nahrungsergänzungsmittel nicht. Es unterliegt dem Lebensmittelrecht, und die Verantwortung dafür, dass es verkehrsfähig ist, trägt derjenige, der es in Verkehr bringt.
Praktisch heißt das: Insulevel darf keine Krankheit behandeln, lindern oder ihr vorbeugen, und niemand darf das behaupten – auch wir nicht. Was ein Nahrungsergänzungsmittel über sich sagen darf, steht in einer geschlossenen Liste der Europäischen Kommission. Für Insulevel sind es genau zwei Sätze, beide über Chrom. Welche das sind, steht weiter unten wörtlich.
Das Produkt kommt als weiße Dose mit 20 Kapseln. Auf der Vorderseite des Etiketts stehen englische Aufschriften, die Rückseite trägt die Zusammensetzung. Eine Nettofüllmenge in Gramm ist auf dem uns vorliegenden Etikett nicht angegeben – deshalb finden Sie auf dieser Seite auch keinen Grundpreis je Kilogramm. Einen Grundpreis aus einer geschätzten Kapselmasse zu errechnen wäre eine erfundene Zahl, und die gehört nicht auf eine Produktseite.
Alle Angaben beziehen sich auf zwei Kapseln, also auf die vom Hersteller angegebene Tagesportion. Die Reihenfolge ist die des Etiketts.
200 mg Extrakt 4:1
Ein Kletterstrauch aus Süd- und Südostasien. Verwendet werden Blätter und Stängel. „4:1" ist das Extraktverhältnis, das auf dem Etikett steht; wir rechnen es nicht in eine Pflanzenmenge um.
200 mg Extrakt 3:1
Rindenextrakt von Cinnamomum cassia, dem sogenannten Zimtkassie oder chinesischen Zimt. Botanisch etwas anderes als Ceylon-Zimt, auch wenn beides im Handel „Zimt" heißt.
120 mg Extrakt
Extrakt aus Stängel und Wurzel einer in Sri Lanka und Indien heimischen Pflanze. Beim Extraktverhältnis widerspricht sich das Etikett – siehe die Anmerkung unter der Tabelle.
100 mg
Ein Ballaststoff aus der Wurzel der Wegwarte (Cichorium intybus). Die Menge liegt weit unter der Bedingung der einzigen zugelassenen Inulin-Angabe – auch das steht unten.
80 mg
Eine schwefelhaltige Säure, die der Körper selbst bildet und die auch in Lebensmitteln vorkommt. Für sie gibt es im EU-Register keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
200 µg · 500 % NRV
Als Chrompicolinat. Das einzige Element in dieser Rezeptur, zu dem überhaupt etwas ausgesagt werden darf – der nächste Abschnitt zitiert die beiden zugelassenen Sätze wörtlich.
| Bestandteil | Menge | NRV |
|---|---|---|
| Gymnema sylvestre, Blatt- und Stängelextrakt 4:1 | 200 mg | – |
| Cinnamomum cassia, Rindenextrakt 3:1 | 200 mg | – |
| Salacia reticulata, Stängel- und Wurzelextrakt | 120 mg | – |
| Inulin (Cichorium intybus, Wurzel) | 100 mg | – |
| Alpha-Liponsäure | 80 mg | – |
| Chrom (als Chrompicolinat) | 200 µg | 500 % |
Weitere Zutaten laut Etikett: Gelatine (Kapselhülle), mikrokristalline Cellulose, Magnesiumstearat, Siliciumdioxid. Die Kapselhülle besteht aus Gelatine, das Produkt ist also weder vegetarisch noch vegan. NRV steht für die Nährstoffbezugswerte aus Anhang XIII der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011; der Bezugswert für Chrom beträgt 40 µg.
Über Pflanzenextrakte sagt diese Seite bewusst nichts aus. Der Grund ist nicht Vorsicht, sondern die Rechtslage: botanische Angaben stecken seit Jahren in dem Übergangsmechanismus aus Artikel 28 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und sind nicht abschließend bewertet. Wir stützen unsere Kommunikation deshalb ausschließlich auf zugelassene Angaben – und die betreffen hier den Mineralstoff Chrom.
Die Bedingung für beide Angaben lautet: mindestens 15 % des Bezugswerts je Portion. Der Bezugswert für Chrom beträgt 40 µg, 15 % davon sind 6 µg. Die Tagesportion liefert 200 µg, die Bedingung ist also deutlich erfüllt. Wörtlich zugelassen sind nach der Verordnung (EU) Nr. 432/2012:
Beide Sätze gelten dem Nährstoff Chrom, nicht der Marke Insulevel und nicht der Rezeptur als Ganzem. „Normaler Blutzuckerspiegel" meint den Spiegel bei gesunden Menschen; es ist keine Aussage über Diabetes und darf auch nicht so gelesen werden. Und ein Satz, den man auf Produktseiten selten liest: mehr Chrom bedeutet nicht mehr Wirkung. Die Angabe ist ab 6 µg zulässig, sie wird durch 200 µg weder stärker noch wahrer.
Das Etikett nennt zwei Kapseln täglich, einzunehmen mit einem Glas Wasser. Mehr steht dort nicht. Deshalb finden Sie hier weder „am besten morgens" noch „zu einer Mahlzeit" noch „nicht zerkauen" – solche Hinweise wären ausgedacht, und ausgedachte Einnahmehinweise sind bei einem Produkt, das Menschen schlucken, keine Kleinigkeit.
Bei 20 Kapseln in der Dose und zwei Kapseln am Tag reicht eine Packung für zehn Tage. Diese Rechnung sollte man vor der Bestellung einmal machen, weil sie den tatsächlichen Preis pro Monat bestimmt und nicht der Preis, der auf der Dose steht.
Der Preis auf dieser Seite beträgt 49 € für eine Dose mit 20 Kapseln. Es gibt hier keinen durchgestrichenen früheren Preis und keinen Countdown – wir haben keinen früheren Preis zu belegen, und ein Countdown, der eine Preisgrenze vortäuscht, ist nach Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG ohnehin unzulässig.
Die Bestellung läuft auf dieser Seite über das Telefon: Sie hinterlassen Vornamen und Telefonnummer, ein Berater ruft zurück, bestätigt die Bestellung und die Lieferadresse. Bezahlt wird erst bei der Lieferung. Welche Zahlungsart der Zusteller anbietet – Bargeld oder Karte – bestätigt der Berater im Gespräch; wir versprechen hier kein Kartenterminal, das wir nicht kennen.
Das Produkt ist im Handel auch anderswo erhältlich. Wo genau, steht weiter unten – wir halten es für sinnvoller, das zu schreiben, als so zu tun, als gäbe es nur diesen einen Weg.
Preis: 49,00 €
Das ist die Frage, die in der Google-Suche zu diesem Produkt mit am häufigsten auftaucht, deshalb hier die direkte Antwort: Insulevel mit der EAN 4252010800972 ist bei Shop Apotheke in Deutschland und Österreich gelistet, in Polen außerdem bei den Marktplätzen Ceneo und Allegro. Es ist also kein Produkt, das es ausschließlich über Landingpages gibt.
Was das für diese Seite bedeutet, sagen wir ebenso direkt: Sie können den Preis vergleichen, und das sollten Sie auch. Der Preis auf dieser Seite gilt für die hier beschriebene Bestellung mit Lieferung und Zahlung bei Erhalt. Eine stationäre Apotheke führt das Produkt nach unserer Kenntnis nicht standardmäßig im Regal; „in der Apotheke erhältlich" heißt bei diesem Produkt in erster Linie Versandapotheke.
Bei Amazon haben wir zum Zeitpunkt der Recherche kein Angebot unter dieser EAN gefunden. Das heißt nicht, dass es keines geben kann – Marktplatzangebote kommen und gehen –, sondern nur, dass wir keines gesehen haben.
Hier steht kein einziger Erfahrungsbericht, und das hat einen Grund: Es gibt praktisch keine. Bei Shop Apotheke hat die Packung mit 20 Kapseln in Deutschland und in Österreich null Bewertungen. Auf dem polnischen Preisvergleich Ceneo hat die Einzelpackung ebenfalls keine, die Dreierpackung genau eine – vier von fünf Sternen, als bestätigter Kauf markiert, Textinhalt „keine Anmerkungen", rund zwei Jahre alt.
Bei Allegro steht eine Karte mit rund vierzehn Bewertungen, aber dort widersprechen sich Titel und Parameter der Karte: der Titel spricht von 30 Kapseln, das Parameterfeld von 20 Stück. Bewertungen, bei denen nicht sicher ist, welches Produkt bewertet wurde, rechnen wir diesem Produkt nicht zu.
Seiten, die „4,5 von 5 bei 188 Bewertungen" zeigen, gibt es zu dieser Marke im Netz mehrere. Woher diese Zahlen kommen, ist nirgends belegt. Wir übernehmen sie nicht, und wir erfinden auch keine eigenen. Eine Seite mit ausgedachten Bewertungen verkauft kurzfristig besser – und sagt Ihnen gleichzeitig alles darüber, wie ernst sie den Rest ihrer Angaben nimmt.
Wenn Sie Medikamente einnehmen, besprechen Sie die Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels vorher mit Ärztin oder Arzt. Das gilt besonders bei einer Behandlung wegen Diabetes, wegen Blutdruck oder bei gerinnungshemmenden Mitteln. Wir schreiben hier ausdrücklich nicht, was einzelne Bestandteile im Körper tun oder nicht tun – dafür fehlt uns die Grundlage, und ein Beipackzettel ist diese Seite nicht.
Nützlich ist ein ganz praktischer Hinweis: Nehmen Sie die Dose zum Termin mit oder fotografieren Sie die Rückseite des Etiketts. Die Frage, die in der Praxis zählt, lautet nicht „ist das gut?", sondern „was genau ist da in welcher Menge drin?" – und diese Antwort steht auf dem Etikett, nicht in der Produktwerbung.
Ein Punkt gehört dabei besonders in dieses Gespräch: die Chrommenge. Warum, steht im nächsten Abschnitt.
In den öffentlich zugänglichen Warnsystemen – BVL und lebensmittelwarnung.de, das europäische RASFF, die österreichische AGES, die französischen und italienischen Behörden sowie das polnische GIS – haben wir zu dieser Marke, zu dieser EAN und zu dem auf dem Etikett genannten Unternehmen nichts gefunden. Das bedeutet „in öffentlichen Quellen nicht gefunden" und nicht „von einer Behörde für sicher erklärt". Eine Liste bekannter Nebenwirkungen liegt uns nicht vor, weil es für Nahrungsergänzungsmittel keine Zulassungsunterlagen gibt, in denen so etwas stünde.
Die Chrommenge sollten Sie kennen, bevor Sie bestellen. Eine Tagesportion enthält 200 µg Chrom. In Deutschland gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine rechtsverbindlichen Höchstmengen für Mineralstoffe. Es gibt aber einen Vorschlag des Bundesinstituts für Risikobewertung, und der liegt bei 60 µg Chrom je Tagesverzehrempfehlung für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene. Dieses Produkt liegt darüber – beim mehr als Dreifachen des BfR-Vorschlags.
Zur Einordnung nennt das BfR zusätzlich eine Schwelle für die Gesamtaufnahme von Chrom(III) aus allen Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln: 250 µg pro Tag, entsprechend dem Wert der Weltgesundheitsorganisation. Die Tagesportion dieses Produkts liegt mit 200 µg darunter, lässt aber für Chrom aus allen übrigen Quellen wenig Spielraum. Wer weitere chromhaltige Präparate einnimmt, sollte das zusammenrechnen und mit Ärztin oder Arzt besprechen.
Wir schreiben das hin, obwohl es dem Verkauf nicht hilft. Eine Seite, die Mengen nennt und den einzigen unbequemen Vergleich dazu weglässt, nennt die Mengen nur zur Dekoration.
Diese Seite gibt das Etikett wieder und geht nicht darüber hinaus. Drei Dinge fehlen dort, und das sollte man wissen, bevor man bestellt: eine Nettofüllmenge in Gramm, ein Mindesthaltbarkeitsdatum im Bild, das uns vorliegt, und jede Angabe zum Herstellungsort.
Salacia. Die Zutatenzeile nennt Salacia reticulata, in der Klammer beim Extraktverhältnis steht jedoch „Salacia Oblonga 20:1". Das sind zwei verschiedene Arten derselben Gattung. Wir geben diese Unstimmigkeit so wieder, wie sie auf dem Etikett steht, und korrigieren sie nicht nach eigenem Ermessen – welche der beiden Arten tatsächlich verarbeitet wurde, kann nur der Inverkehrbringer beantworten.
Inulin. Für Inulin aus der Wegwarte existiert eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe (Verordnung (EU) 2015/2314). Ihre Bedingung lautet 12 g Zichorien-Inulin täglich. Dieses Produkt enthält 100 mg, also rund ein Hundertzwanzigstel davon. Die Angabe darf hier folglich nicht verwendet werden – und wir verwenden sie auch nicht, sondern nennen den Grund.
Die englischen Aufschriften auf der Vorderseite zitieren wir bewusst nicht. Es handelt sich um gesundheitsbezogene Formulierungen, und sie würden auf dieser Seite dasselbe aussagen wie ein Satz, den wir nicht schreiben dürfen. Ein Zitat mit Anführungszeichen ändert daran nichts.
Auf dem Etikett steht als verantwortliches Unternehmen SPB Realty EOOD, 1 Khan Asparuh, Burgas, Bulgarien, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BG203649800. Das ist die Angabe des Etiketts; wer das Produkt herstellt und wo, sagt sie nicht.
In Deutschland muss ein Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden (§ 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung). Diese Anzeige ist eine Mitteilung, keine Zulassung und keine behördliche Prüfung des Produkts.
Ein öffentliches, durchsuchbares Verzeichnis der angezeigten Produkte führt das BVL nicht. Wir können deshalb weder bestätigen noch ausschließen, dass für dieses Produkt eine Anzeige vorliegt – und schreiben dann lieber das, statt aus dem Fehlen eines Eintrags etwas zu folgern. In Polen ist eine entsprechende Meldung im Register des dortigen GIS aus dem Jahr 2024 vorhanden, mit dem Status „wartet auf Überprüfung". In Österreich ist eine Meldung von Nahrungsergänzungsmitteln nicht vorgesehen.
Zwanzig. Bei der angegebenen Tagesportion von zwei Kapseln reicht eine Dose damit für zehn Tage.
Nein. Es ist ein Nahrungsergänzungsmittel und unterliegt dem Lebensmittelrecht. Es behandelt keine Krankheit und ersetzt keine ärztlich verordnete Therapie.
200 µg je Tagesportion, das entspricht 500 % des Nährstoffbezugswerts. Der Vorschlag des BfR für Nahrungsergänzungsmittel liegt bei 60 µg – dieses Produkt liegt darüber.
Nein. Die Kapselhülle besteht laut Etikett aus Gelatine.
Bei Shop Apotheke ist die Packung unter der EAN 4252010800972 in Deutschland und Österreich gelistet. Im Regal einer stationären Apotheke haben wir es nicht gefunden.
Nein. Bei einer Bestellung über diese Seite wird bei der Lieferung bezahlt. Welche Zahlungsart der Zusteller anbietet, bestätigt der Berater am Telefon.
Vorname und Telefonnummer, dazu technisch die IP-Adresse, der Zeitpunkt, der Browser-Kennstring und die verweisende Adresse. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Praktisch keine. Bei Shop Apotheke null Bewertungen, auf Ceneo eine einzelne zur Dreierpackung. Wir zeigen deshalb keine.
Insulevel Kapseln – 20 Stück, Bestellung mit Zahlung bei Lieferung.
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